Welche Zolldokumente werden für den Export von Kunstwerken aus Europa benötigt?

Artmajeur stellt eine Handelsrechnung zur Verfügung, die die meisten Exportfälle abdeckt
Beim Verkauf von Kunstwerken innerhalb der EU sind in der Regel keine besonderen Dokumente erforderlich. Beim Export außerhalb der EU benötigen einige Länder zusätzliche Dokumente:

ARGENTINIEN

Wie exportiert man Kunstwerke aus Argentinien?
Die Dokumente, die erforderlich sind, um eine Genehmigung zum Versand eines Kunstwerks aus Argentinien zu erhalten, sind wie folgt. Sie brauchen etwa 2 Tage, um sie zu erhalten.


ITALIEN

Wie exportiert man Kunstwerke aus Italien in Länder außerhalb der EU?
In Italien benötigen Kunstwerke über 70 Jahre oder über 13.500 EUR eine Genehmigung des Ministeriums für Erbe und Kultur. Wenn das Werk älter als 70 Jahre ist, aber weniger als 13500 EUR wert ist, benötigen Sie lediglich eine Selbstauskunft für zeitgenössische Kunst von der SUE (Computergestütztes System der Ausfuhrämter).

Verkäufe außerhalb der EU erfordern möglicherweise Verkäufer EORI ( https://www.adm.gov.it/portale/-/identification-of-official-and-inofficial-participants )


DEUTSCHLAND

Wie exportiert man Kunstwerke aus Deutschland in Länder außerhalb der EU?
In Deutschland werden für die Ausfuhr außerhalb der EU ab einem Betrag von 1000 EUR die EORI und die INE von den Verkäufern benötigt. Der Verkäufer muss eine EORI-Nummer auf der registrieren Zoll Webseite:
https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html
Unternehmen, die deutschen Verkäufern helfen können, ihre EORI-Nummer zu erhalten:
http://www.vat-germany.com/vat-compliance/eori-number/
https://www.ausfuhr-zollagentur.de/


PORTUGAL

Wie exportiert man Kunstwerke aus Portugal in Länder außerhalb der EU?
Große Spediteure wie (DHL, UPS, FEDEX usw.) bearbeiten die Ausfuhrerklärung mit den folgenden Dokumenten, die dem Paket beigefügt sind. Wenn Sie einen normalen Postdienst nutzen, müssen Sie die Ausfuhranmeldung (DU) möglicherweise für Werte über 1000 Euro selbst erstellen oder jemanden damit beauftragen. Bei Werten unter 1000 Euro besteht keine Ausfuhranmeldungspflicht bei der Post.

  1. In Rechnung stellen
    Sie müssen als Künstler bei "Autoridade Tributária e Financeira" registriert sein und eine Rechnung vorlegen, die online auf ihrer Website ( https://www.portaldasfinancas.gov.pt/at/html/index.html ) oder durch von ihnen zertifizierte Software ausgestellt wurde . Keine andere Rechnung wird vom Zoll akzeptiert, was bedeutet, dass die von Artmajeur erstellte „Verkaufsrechnung“ keinen rechtlichen Wert für die Zollabfertigung in Portugal hat. Die Rechnung muss den HS-Code der Waren und deren Herkunft sowie Ihre EORI-Nummer deutlich enthalten.

    Hinweis: Für hochwertige Kunstwerke
    Bei hohen Werten kann je nach Land, in das Sie exportieren, eine REX-Nummer erforderlich sein. Für das Vereinigte Königreich beträgt dieser Wert beispielsweise > 6000 Euro pro Rechnung, was bedeutet, dass der Gesamtbetrag der Rechnung ausschlaggebend ist, unabhängig von der Anzahl der in derselben Rechnung in Rechnung gestellten Arbeiten. In diesem Fall muss die REX-Nummer auf der Rechnung angegeben werden. In anderen Fällen ist die EORI-Nummer ausreichend.

  2. Deklaration der Arbeit
    Laden Sie das beigefügte Dokument herunter und füllen Sie es aus: portugal_declaration_works_of_art_9701.pdf

  3. EU-Vorschriftenerklärung
    Laden Sie das beigefügte Dokument herunter und füllen Sie es aus: declaracao_export_portugal.docx

Für den Verkauf in EU-Ländern ist außer der Artmajeur-Handelsrechnung kein Dokument erforderlich.



Zusätzliche Ressourcen:

EORI-Formular:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=7BC27998AC3BEADFE82D

Link zur gesamten EU Zoll Seite? ˅:
https://ec.europa.eu/taxation_ Zoll/ Zoll-4/Union- Zoll-code/national- Zoll-administrations_de


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