Muss ich als Gewerbetreibender Umsatzsteuer (bzw. innergemeinschaftliche Umsatzsteuer) zahlen?
Für Einwohner außerhalb Europas wird keine Mehrwertsteuer berechnet.
Für in Europa ansässige Personen berechnet ArtMajeur die Mehrwertsteuer Ihres Wohnsitzlandes (innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer). Gewerbetreibende können in ihrem Wohnsitzland eine Umsatzsteuererklärung erhalten.
Ich habe eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, muss ich trotzdem Umsatzsteuer zahlen?
Ja, Sie müssen unsere Dienstleistungen mit Mehrwertsteuer in Ihrem Wohnsitzland bezahlen. Auch bei Angabe einer innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können wir die Umsatzsteuer nicht abziehen.
Wie kann ich die Mehrwertsteuer zurückfordern?
Die Mehrwertsteuer Ihres Wohnsitzlandes wird immer auf den Rechnungen angegeben ist auf Ihrer Rechnung angegeben. Wenn Sie ein in der Europäischen Union ansässiger Gewerbetreibender sind, können Sie die Mehrwertsteuer daher in der Buchhaltung weitergeben und von Ihrem örtlichen Steuerdienst zurückfordern (wie jeden anderen Mehrwertsteuerbetrag).
Wenn Sie eine natürliche Person mit Wohnsitz in Europa sind, müssen Sie in Ihrem Wohnsitzland weiterhin Mehrwertsteuer zahlen, Sie können sie nicht zurückfordern.